Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Urheberrecht
Der Künstler versichert, dass sich das Werk in seinem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Er versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihm ist. Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung des Künstlers erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck. Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name des Künstlers zu nennen. Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat der Künstler Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§32 UrhG)
§2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien
2.1.1 Der Künstler ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin und in einwandfreiem Zustand zu übergeben.
2.1.2 Die vereinbarte Ausführungsfrist zwischen dem Künstler und dem Auftraggeber kann bei schlechten Wetterverhältnissen nicht eingehalten werden. Die Schlechtwetterverhältnisse werden wie folgt definiert: Regen, Luftfeuchtigkeit, Schnee, Sturm, starker Wind, Temperaturen unter 6 Grad.
2.1.3 Garantieleistungen für die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nichts anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.
2.1.4 Die Reisekosten, Kosten für Übernachtung sowie Mehraufwendungen des Künstlers zur Erfüllung des Vertrages werden vom Auftraggeber gegen Nachweis erstattet. Die Fahrtkosten betragen dabei CHF 0,50 / 0,30€ pro Km.
§3 Zahlungsbedingungen
3.1.1 Sämtliche Ansprüche des Künstlers auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss als Vorkasse und nach Erbringung der vom Künstler geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.
3.1.2 Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.1.3 Nichtgefallen der Ausführung des Werkes des Künstlers kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.
§4 Aufhebung und Kündigung von Verträgen
4.1.1 Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
4.1.2 Im Falle der Aufhebung durch den Arbeitgeber wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt 30% der gezahlten Vorkasse zuzüglich der Materialkosten.
4.1.3 Im Falle der Aufhebung durch den Künstler ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.
4.1.4 Bei einer Absage wegen Krankheit des Künstlers ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand: Freiburg i.Br
Impressum:
Büro
Fabian Bielefeld
Schönbergstr.29
D-79285 Ebringen
graffitigestaltung(@)gmx.ch
www.graffitigestaltung.com
Inhaltlich Verantwortlicher
gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Fabian Bielefeld graffitigestaltung.com
(Anschrift wie oben)
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